Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen zwischen der Sicherland Security 24/7 GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung bzw. das individuelle Sicherheitskonzept.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Sicherheitsleistungen, insbesondere Objektschutz, Baustellenbewachung, Veranstaltungsschutz, Pforten- und Empfangsdienst, Detektivleistungen sowie Werkschutz, nach den Regeln der Sorgfalt eines ordentlichen Bewachungsunternehmens.
(2) Das eingesetzte Personal verfügt über die nach § 34a GewO erforderlichen Qualifikationen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignetes Ersatzpersonal einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Schlüssel und Zugänge.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie eines Notfallkontakts.
- Gewährleistung der Arbeitssicherheit am Einsatzort sowie ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die vereinbarten Stunden-, Schicht- oder Pauschalsätze.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Zeitlich befristete Einsätze (z. B. Veranstaltungsschutz) enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblichem Umfang.
§ 8 Datenschutz und Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und sein Personal zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der DSGVO.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Berlin.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026 · Sicherland Security 24/7 GmbH